Inhalt
Das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers im vergangenen Jahr lag auf dem Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG). Dies hatte auch Änderungen im SPG zur Folge. Bitcoins und Co. sind nur eine Ausprägung der Blockchain-Technologie, aber die im Bereich der Geldwäschereibekämpfung die signifikanteste. Verschwinden wird das Phänomen digitale Währungen wahrscheinlich nicht so schnell, auch wenn sie die traditionellen Währungen kaum ablösen werden. Auch als Investmentkategorien eignen sie sich nur beschränkt. Trotzdem lohnt es sich, sich einmal damit zu befassen. Im vergangenen Jahr wurden auch die Geldwäschereibestimmungen des Strafgesetzbuches angepasst. Die Änderungen sollen beleuchtet werden. Daneben möchte ich einen Überblick über die weiteren Entwicklungen geben, die sich im Bereich des Sorgfaltsrechtes ereignet haben. Wie üblich soll genügend Zeit für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Ort: Mehrzweckgebäude, Essanestrasse 11, 9492 Eschen
Dozent: Dr. Andreas Rohr
Datum, Donnerstag 10. September 2020
Zeit: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kosten: CHF 300.00 inkl. Zwischenverpflegung und Teilnahmebestätigung gem. Sorgfaltspflichtgesetz.
Teilehmer: maximal 25
Weitere Informationen über das gesamte Programm und die Neuerungen finden Sie unter WWW.CQT.LI
Sorgfaltpflichtgesetz-2016 Sorfaltspflichtverordnung 2016
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Das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers im vergangenen Jahr lag auf dem Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG). Dies hatte auch Änderungen im SPG zur Folge. Bitcoins und Co. sind nur eine Ausprägung der Blockchain-Technologie, aber die im Bereich der Geldwäschereibekämpfung die signifikanteste. Verschwinden wird das Phänomen digitale Währungen wahrscheinlich nicht so schnell, auch wenn sie die traditionellen Währungen kaum ablösen werden. Auch als Investmentkategorien eignen sie sich nur beschränkt. Trotzdem lohnt es sich, sich einmal damit zu befassen. Im vergangenen Jahr wurden auch die Geldwäschereibestimmungen des Strafgesetzbuches angepasst. Die Änderungen sollen beleuchtet werden. Daneben möchte ich einen Überblick über die weiteren Entwicklungen geben, die sich im Bereich des Sorgfaltsrechtes ereignet haben. Wie üblich soll genügend Zeit für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Ort: Mehrzweckgebäude, Essanestrasse 11, 9492 Eschen
Dozent: Dr. Andreas Rohr
Datum: Freitag, 11. September, 2020
Zeit: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kosten: CHF 300.00 inkl. Zwischenverpflegung und Teilnahmebestätigung gem. Sorgfaltspflichtgesetz.
Teilehmer: maximal 25
Weitere Informationen über das gesamte Programm und die Neuerungen finden Sie unter WWW.CQT.LI
Sorgfaltpflichtgesetz-2016 Sorfaltspflichtverordnung 2016