CQT

Compliance Quality Training AG

zum Kursangebot
DSGVO
Aufgrund der Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Firma Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Email-Adresse) ausschließlich zum Zweck von firmeninternen Aussendung wie z. B. Einladungen für Seminare verwendet. Ihre Daten werden sorgsam behandelt, nicht verkauft, nicht an Dritte weitergegeben und sind weder auf unserer Homepage noch sonstwo einsehbar. Gerne möchten wir die E-Mail-Adresse weiterhin verwenden dürfen. Wenn Sie mit einer Verwendung durch unseren Verein nicht einverstanden sind, genügt eine E-Mail und die Adresse wird gestrichen. Danke für Ihr Verständnis.

Kursangebot

Wir legen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung, daher ist uns daran gelegen, dass wir die Teilnehmeranzahl je Kurs beschränken. Es soll einem Dozenten möglich sein, auf die konkreten Anliegen der Kursteilnehmer einzugehen.

Wir erarbeiten auch spezifische Programme für Verbände, Institutionen, staatliche Organisationen und weitere Interessenten.

Das CQT-Team freut sich, dass Sie sich für unser Programm interessieren.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Update Sorgfaltspflicht Frühjahr 2023

Ziel: Die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen erhalten ein Update über interessante neue Entwicklungen im Bereich der Sorgfaltspflichten.

Dr. Rohr zum Seminar:

Wie in den vergangenen Jahren führen wir die erste Weiterbildungsveranstaltung wieder im Frühling durch, nachdem COVID und in der Folge andere Ereignisse den Kalender etwas durcheinander gebracht hatte. Ich freue mich, Sie alle wiederum persönlich begrüssen zu dürfen. Die Weiterbildung fokussiert auf die neuesten Entwicklungen Im Bereich der Sorgfaltspflicht und der Geldwäschereibekämpfung. Letztes Jahr wurden die Resultate der regelmässigen Überprüfung der Umsetzung der FATF-Richtlinien durch Moneyval geprüft mit erfreulichen Resultaten. Grössere Gesetzesänderungen gab es keine  mehr, aber die Entwicklung schritt trotzdem voran, indem vor allem die FMA Wegleitung über die Auslegung des Sorgfaltspflichtrechtes teils tiefgreifende Änderungen erfahren hat, die beim einen oder anderen Finanzintermediär vor oder während der regelmässigen Prüfungen zu einigen Überstunden geführt hatten. Unklar ist, ob es bei Sanktionen im Zusammenhang mit Russland und Weissrussland zu weiteren Änderungen kommt.  Die FATF befasst sich mit der Revision der Guidance Note zu den Bestimmungen über die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten: Die Konsultationen sind abgeschlossen und die nächste Plenarsitzung dürfte wie üblich im Februar stattfinden. Dann wissen wir, ob sich etwas ändert, oder ob es im Wesentlichen bei der bisherigen Interpretation bleibt. Weitere Themen kommen nach Bedarf dazu, um Ihnen einen möglichst aktuellen Überblick zu geben.

Ort: Gran Casino Bendern, Selemad 10, 9487 Gamprin: https://melis.li
Dozent: Dr. Andreas Rohr

Datum: Dienstag, 18. April 2023
Zeit: 8.30 bis 12.00 Uhr

Kosten: CHF 300.00  inkl. Pausenerfrischung und Teilnahmebestätigung gem. Sorgfaltspflichtgesetz

Teilehmer: maximal 25, Mindestteilnehmerzahl 10

Die Kursunterlagen sowie die Login-Daten erhalten Sie kurz vor dem Seminar.

Weitere Informationen über das gesamte Programm und die Neuerungen finden Sie unter WWW.CQT.LI

Sorgfaltpflichtgesetz-2021                  Sorfaltspflichtverordnung 2021




CQT — Compliance Training AG

Manfred Batliner · Dr. Andreas Rohr · Normann Marxer

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+423 79 160 30