CQT

Compliance Quality Training AG

zum Kursangebot
DSGVO
Aufgrund der Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Firma Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Email-Adresse) ausschließlich zum Zweck von firmeninternen Aussendung wie z. B. Einladungen für Seminare verwendet. Ihre Daten werden sorgsam behandelt, nicht verkauft, nicht an Dritte weitergegeben und sind weder auf unserer Homepage noch sonstwo einsehbar. Gerne möchten wir die E-Mail-Adresse weiterhin verwenden dürfen. Wenn Sie mit einer Verwendung durch unseren Verein nicht einverstanden sind, genügt eine E-Mail und die Adresse wird gestrichen. Danke für Ihr Verständnis.

Kursangebot

Wir legen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung, daher ist uns daran gelegen, dass wir die Teilnehmeranzahl je Kurs beschränken. Es soll einem Dozenten möglich sein, auf die konkreten Anliegen der Kursteilnehmer einzugehen.

Wir erarbeiten auch spezifische Programme für Verbände, Institutionen, staatliche Organisationen und weitere Interessenten.

Das CQT-Team freut sich, dass Sie sich für unser Programm interessieren.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Update Sorgfaltspflicht Herbst 2023


Update Sorgfaltspflichtgesetz Herbst 23


Ziel der Weiterbildung ist es, Sie mit den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des Sorgfaltspflichtrechts bekannt zu machen. Zum einen hat die FMA ihren Bericht «Praxis der FMA» veröffentlicht, der auch Fälle zum SPG enthält. Weitere Hinweise ergeben sich zudem aus dem Jahresbericht der FMA. Während diese Publikationen zurückschauend sind, zeigen jeweils Änderungen an den bestehenden Gesetzen, Verordnungen, Wegleitungen und Richtlinien, wohin in den Augen der FMA die Reise hingehen soll. Beides, die rückblickende Sicht und die vorausschauende Sicht, sollten stimmig sein, beispielsweise indem man aufgetretene Mängel vorausschauend in Wegleitungen adressiert. Ins Auge sticht, dass die Wegleitung der FMA 2018/7 allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts nach den letzten Änderungen im April 2022 im Juli 2023 erneut abgeändert wurde. Ferner hat die FMA der EBA mit einem «comply» signalisiert, dass sie die Leitlinien zur Nutzung von Anwendungen für den Fernkundenannahmeprozess gemäss der Richtlinie EU 20165/849 umgesetzt hat. Weitere Themen sind die neue Guidance der FATF zum Thema Feststellung des Wirtschaftlich Berechtigten. Nach Bedarf können weitere Themen hinzukommen, damit Sie einen aktuellen Überblick haben.

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Ort: Business Center Haus Rhi, Bendern

Dozent: Dr. Andreas Rohr

Datum:  Donnerstag, 9. November 2023, 8.30 – 12.00 Uhr

Kosten: CHF 300.00 pro Person inkl. Zwischenverpflegung und Teilnahmebestätigung gem. Sorgfaltspflichtgesetz.

Teilehmer: maximal 25, Mindestteilnehmerzahl 10

Die Kursunterlagen sowie die Login-Daten erhalten Sie kurz vor dem Seminar.

Weitere Informationen über das gesamte Programm und die Neuerungen finden Sie unter WWW.CQT.LI

Sorgfaltpflichtgesetz-2021                  Sorfaltspflichtverordnung 2021




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Manfred Batliner · Dr. Andreas Rohr · Normann Marxer

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