Update Sorgfaltspflichtgesetz Herbst 23
Ziel der Weiterbildung ist es, Sie mit den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des Sorgfaltspflichtrechts bekannt zu machen. Zum einen hat die FMA ihren Bericht «Praxis der FMA» veröffentlicht, der auch Fälle zum SPG enthält. Weitere Hinweise ergeben sich zudem aus dem Jahresbericht der FMA. Während diese Publikationen zurückschauend sind, zeigen jeweils Änderungen an den bestehenden Gesetzen, Verordnungen, Wegleitungen und Richtlinien, wohin in den Augen der FMA die Reise hingehen soll. Beides, die rückblickende Sicht und die vorausschauende Sicht, sollten stimmig sein, beispielsweise indem man aufgetretene Mängel vorausschauend in Wegleitungen adressiert. Ins Auge sticht, dass die Wegleitung der FMA 2018/7 allgemeine und branchenspezifische Auslegung des Sorgfaltspflichtrechts nach den letzten Änderungen im April 2022 im Juli 2023 erneut abgeändert wurde. Ferner hat die FMA der EBA mit einem «comply» signalisiert, dass sie die Leitlinien zur Nutzung von Anwendungen für den Fernkundenannahmeprozess gemäss der Richtlinie EU 20165/849 umgesetzt hat. Weitere Themen sind die neue Guidance der FATF zum Thema Feststellung des Wirtschaftlich Berechtigten. Nach Bedarf können weitere Themen hinzukommen, damit Sie einen aktuellen Überblick haben.
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Ort: Business Center Haus Rhi, Bendern
Dozent: Dr. Andreas Rohr
Datum: Donnerstag, 9. November 2023, 8.30 – 12.00 Uhr
Kosten: CHF 300.00 pro Person inkl. Zwischenverpflegung und Teilnahmebestätigung gem. Sorgfaltspflichtgesetz.
Teilehmer: maximal 20, Mindestteilnehmerzahl 10
Die Kursunterlagen erhalten Sie kurz vor dem Seminar.
Weitere Informationen über das gesamte Programm und die Neuerungen finden Sie unter WWW.CQT.LI
Sorgfaltpflichtgesetz-2021 Sorfaltspflichtverordnung 2021